Regularien

Nutzung mobiler Endgeräte auf dem Schulgelände

Jahrgangsspezifische Nutzung

Klassen 5 bis 6

  • Mit Betreten des Schulgeländes: Das mobile digitale Endgerät verleibt bis zum Verlassen des Schulgeländes in der Schultasche.

Klassen 7 bis 9

  • Mit Betreten des Schulgeländes: Das mobile digitale Endgerät verbleibt bis zum Verlassen des Schulgeländes in der Schultasche oder liegt während des Unterrichts im Handyhotel im Fachraum.
  • Während Tests und Klausuren sind alle technischen Geräte auf den Lehrertisch oder in das Handyhotel zu legen. 

Klassen 5 bis 9

  • Smarte Uhren werden in den Schulmodus bzw. Flugmodus geschaltet.
  • Ein mobiles Endgerät darf nur nach expliziter Aufforderung oder Erlaubnis durch die Lehrkraft genutzt werden.
  • Die Nutzung privater Geräte für unterrichtliche Zwecke erfolgt auf freiwilliger Basis und ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Den Lernenden stehen zu Unterrichtszwecken ausreichend Schulgeräte zur Verfügung.
  • Eigene Tablets dürfen nicht als digitaler Hefter genutzt werden.
  • Ab Klasse 9 darf das schuleigene Schüler-WLAN für schulische Zwecke genutzt werden. Die Nutzung darf nur dann erfolgen, wenn der Nutzungsvertrag unterschrieben ist.

Klassen 10 bis 12

  • Mit Betreten des Schulgeländes: Das mobile Endgerät soll bis zum Verlassen des Schulgeländes in der Schultasche verbleiben. Smartphones dürfen in den handyfreien Zonen (Flur, Schulhof, Toiletten) aufgrund der Vorbildfunktion nicht genutzt werden.
  • Smarte Uhren werden in den Schulmodus bzw. Flugmodus geschaltet.
  • Das mobile Endgerät darf im Unterricht nur nach expliziter Aufforderung oder Erlaubnis durch die Lehrkraft genutzt werden.
  • Die Nutzung privater Geräte im Unterrichtskontext erfolgt auf freiwilliger Basis und ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend.
  • Eigene Tablets dürfen als digitaler Hefter genutzt werden, wenn die jeweilige Fachlehrkraft eine Nutzung zulässt.
  • In den Freistunden dürfen private digitale Endgeräte in der Mensa (nicht zu den Essenszeiten) und im Schülerarbeitsraum zum Lernen ud Recherchieren genutzt werden.
  • Das schuleigene Schüler-WLAN darf für schulische Zwecke genutzt werden. Die Nutzung darf nur dann erfolgen, wenn der Nutzungsvertrag unterschrieben ist.
  • Während Tests und Klausuren sind alle technischen Geräte auf den Lehrertisch oder in das Handyhotel zu legen.

Handynutzung während Veranstaltungen außerhalb der Schule (Exkursionen und Wandertage)

  • Klassen 5 bis 9: Smartphones dürfen mitgeführt werden. Die Nutzung erfolgt nur auf explizite Anweisung / Genhemigung  des Lehrers
  • Klassen 10 bis 12: Smartphonenutzung ist in der Regel gestattet

Handynutzung während Veranstaltungen außerhalb der Schule (Fahrten)

  • Klassen 5 bis 8: Smartphones werden nicht mitgenommen (Ausnahmen werden individuell bekannt gegeben)
  • Klassen 9 bis 12: Smartphonenutzung ist in der Regel gestattet

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