Das STARK III Programm des Landes Sachsen-Anhalt
Wer wird gefördert?
- Träger von Kindertagesstätten und Schulen, die eine Förderwürdigkeitszusage des Ministeriums der Finanzen erhalten haben
Was wird gefördert?
- energetische und allgemeine Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen (z. B.: Erneuerung von Heizungsanlagen, Nutzung erneuerbarer Energien, Brandschutzmaßnahmen, barrierefreie Erschließung)
Wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 70 % der förderfähgien Ausgaben
- Investitionssumme min. 10.000 Euro
- ergänzend können zinslose Darlehen beantragt werden (max. bis zur Höhe des Eigenanteils an den förderfähigen Kosten)
Was ist weiterhin zu beachten?
- Einzelmaßnahmen für die energetische und allgemeine Sanierung sind bei der Investitionsbank getrennt zu beantragen, durchzuführen und abzurechnen
- Kommunen, die einen Zuschuss über den ELER durch das Landesverwaltungsamt erhalten haben, können zusätzlich ein Darlehen in Anspruch nehmen (siehe Antragsunterlagen Downloadbereich)
Mehr Informationen zu Sachsen-Anhalt STARK III und zu ausgesuchten Modellprojekten finden Sie unter www.starkiii.de